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AGB
11:52:31pm

AGB´S

ALLGEMEINE GESCHÄFTS­BEDINGUNGEN

Die sich im Zusammenhang mit der Lieferung und der Montage von Photovoltaik- und Energiespeicheranlagen (im nachfolgenden „Anlagen“ genannt), sowie einzelner Bestandteile solcher Anlagen (im nachfolgenden „Anlagenteile“ genannt) getroffenen Vereinbarungen zwischen uns und dem Kunden ergeben sich aus der Bestellung, der Auftragsbestätigung und deren Geschäftsbedingungen. Unsere Lieferungen, Leistungen, sowie Montagen, Reparaturen, Wartungen, Beratungsleistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Kunden und uns zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Zusagen unserer Vertreter und Mitarbeiter sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

ANGEBOT UND VERTRAGS­SCHLUSS / LIEFERPFLICHT

Unsere Angebote, mündlich oder schriftlich, sind immer freibleibend und unverbindlich. Aufträge werden erst rechtsverbindlich, wenn diese in angemessener Frist schriftlich bestätigt werden. Maßgebend für Art, Umfang und Zeit für Lieferungen oder Leistungen ist die schriftliche Auftragsbestätigung. Bei den dem Angebotsschreiben beigefügten Begleitunterlagen wie Datenblätter, Beschreibungen oder Abbildungen kann es unter Umständen zu Abweichungen kommen. In diesem Fall hat die in unserem Angebotsschreiben enthaltene Anlagenbeschreibung Vorrang vor den Angaben in den Begleitunterlagen. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

ZAHLUNGS­BEDINGUNGEN UND PREIS

Unsere Rechnungen sind, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, sofort innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Zahlungen mit Wechsel sind unzulässig. Der Abzug von Skonto ist ohne ausdrückliche Vereinbarung unzulässig. Für Verzugszinsen werden unbeschadet weitergehender Ansprüche Zinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszins für Unternehmer und bei Verbrauchern gleichermaßen berechnet. Dies gilt auch im Eventualfall einer Stundung der Zahlung. Wenn der Kunde ein Verbraucher ist, bleibt ihm der Nachweis eines geringeren Verzugsschadens gestattet. Der Anspruch auf gesetzliche Verzugszinsen gem. § 288 BGB bleibt jedoch unberührt. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen (z.B. Beantragung eines Zahlungsaufschubs, Nichteinlösung eines Schecks, Beantragung eines Vergleichs, Zahlungseinstellung) werden sämtliche Forderungen fällig. Wir sind dann ferner berechtigt, vertragliche Leistungen, soweit diese noch nicht vollständig ausgeführt sind, bis zur restlosen Bezahlung zurückzustellen und/oder nur gegen Vorauszahlung oder erste Sicherheiten auszuführen. Weitergehende etwaige gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Wir behalten uns das Recht vor bei Erstlieferung auf Vorkasse zu bestehen. Die in unseren Angeboten enthaltenen Preise gelten für 4 Wochen ab Angebotsdatum, sollte nichts anderes auf dem Angebot angegeben sein. Maßgebend sind ansonsten die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten. Dies werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen. Wir sind berechtigt, beim Forderungseinzug auf die Dienste eines Factoring-Unternehmens (Factor) zurückzugreifen und zu diesem Zweck unsere Kundenforderungen an einen Factor abzutreten.

EIGENTUMSVORBEHALT

Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Ware durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir sind nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeit des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln, insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen. Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall. Dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen.

VERTRAGSRÜCKTRITT

Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn wir aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten, trotz rechtzeitigem Abschluss eines Deckungsgeschäfts den Liefergegenstand nicht erhalten. Ausgeschlossen ist der Rücktritt nur dann, wenn die ausbleibende oder fehlerhafte Selbstbelieferung von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen zu verantworten ist. Der Kunde wird von uns über die ausgebliebene Selbstbelieferung unverzüglich informiert und im Falle eines Rücktritts eine bereits erhaltene Gegenleistung zurückerstattet. Wir sind ebenso aus wichtigem Grund zum Vertragsrücktritt berechtigt, wenn der Kunde uns gegenüber falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat. Wir sind auch zum Vertragsrücktritt berechtigt, wenn unser Entgeltanspruch gegen den Kunden gefährdet ist, weil z.B. eine Zwangsvollstreckung gegen den Kunden fruchtlos durchgeführt wurde, der Kunde die Vermögensauskunft abgegeben hat oder ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet oder mangels Masse nicht eröffnet wurde.

PFLICHTEN DES KUNDEN BEI ERWERB EINER ANLAGE

Der Kunde stellt Informationen, Pläne und sonstiges Material, soweit dies zur Erbringung unserer vereinbarten Leistungen erforderlich ist, auf unsere Anforderung hin rechtzeitig zur Verfügung.
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig

BAULICHE VORAUSSETZUNGEN VOR BEGINN VON MONTAGEARBEITEN

Der Kunde muss dafür sorgen, dass vor Beginn der Montagearbeiten die baulichen Voraussetzungen für die Montage der Anlage vorhanden sind.
Bauliche Voraussetzungen sind insbesondere:

Der Kunde gestattet uns, sowie von uns beauftragten Dritten freien Zugang zum Standort der Montage.

MITHILFE DES KUNDEN BEI MONTAGE DER ANLAGE, SELBSTMONTAGE DURCH DEN KUNDEN

Eine Reduzierung des vertraglich vereinbarten Entgelts durch Mithilfe des Kunden ist nur dann möglich, wenn dies von den Parteien ausdrücklich vereinbart worden ist. Wir weisen darauf hin, dass die Selbstmontage der Anlage oder Anlagenteile durch den Kunden auf eigene Gefahr geschieht. Der Anschluss einer Anlage an das öffentliche Stromnetz oder das Hausnetz darf ausschließlich durch einen Elektrofachbetrieb erfolgen.

MÄNGEL DES KAUFGEGENSTANDES, GARANTIE

Ein Mangel der Anlage liegt nicht schon alleine deswegen vor, weil der tatsächliche Ertrag oder Gewinn oder die tatsächliche Energieeinsparung der Anlage die Werte einer von uns oder einem Dritten erstellten Prognose unterschreiten. Die Prognose stellt eine Schätzung auf der Grundlage von Erfahrungswerten dar, von deren Ergebnissen die tatsächlich erzielten Ergebnisse abweichen können. Ein Mangel der Anlage oder des Anlagenteils liegt nicht vor bei Fehlern, die durch Beschädigung oder falscher Bedienung durch den Kunden verursacht werden. Eine über unsere Gewährleistungsverpflichtungen hinaus gehende Garantie wird durch uns nicht übernommen.

HAFTUNG AUS SCHADENERSATZ AUS VERTRAG UND DELIKT

Unsere Haftung für Schäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden und bei Ansprüchen wegen Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Im Falle der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht), haften wir nur für vorhersehbare vertragstypische Schäden. Soweit die Haftung gegenüber uns ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei vorvertraglichen Pflichtverletzungen. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

FORM VON RECHTS­VERBINDLICHEN ERKLÄRUNGEN UND ANZEIGEN DES KUNDEN

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z. B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z. B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

PRODUKT­INSTRUKTIONEN

Der Kunde ist verpflichtet, die von uns übergebenen Produktinstruktionen sorgfältig zu beachten und an etwaige Nutzer unter besonderen Hinweisen weiterzuleiten.

ABWEHRKLAUSEL

Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von uns nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zu. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringen.

GELTENDES RECHT UND GERICHTSSTAND

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertag unser Geschäftssitz. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist unser Geschäftssitz ausschließlich Gerichtsstand.

SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag unvollständig sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

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